Besuchsregeln

Die Besucherordnung legt die Bedingungen für einen sicheren und hygienischen Betrieb in allen Bereichen des Wellnesscenters fest. Jeder Besucher ist verpflichtet, sich beim Betreten des Geländes mit dieser Besucherordnung vertraut zu machen und deren Bestimmungen einzuhalten.

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Die Besucherordnung kann bei Bedarf geringfügig geändert oder ergänzt werden. Die jeweils gültige Fassung wird auf der Website www.wellnessbruntal.cz veröffentlicht

Betreten Sie die Räumlichkeiten des Wellnesszentrums Bruntál

  1. Die Öffnungszeiten des Wellness-Zentrums sind an der Haupteingangstür zum Gelände angegeben.
  2. Der Besucher ist verpflichtet, bei der Ankunft den Eintrittspreis zu bezahlen und einen digitalen Chip (Uhr) mitzunehmen, der ihn zum Betreten des Geländes berechtigt. Er haftet für den Verlust des Chips nicht nur für sich selbst, sondern auch für die Personen, für die er während seines Aufenthalts im Wellness-Zentrum verantwortlich ist (Kinder unter 18 Jahren). Die Strafe für den Verlust des digitalen Chips beträgt  300 CZK.
  3. Der Besucher ist verpflichtet, einen digitalen Chip zu besitzen, der der angegebenen Kategorie entspricht.
  4. Der Kartenverkauf beginnt mit der Öffnung des Veranstaltungsortes und endet 1 Stunde und 15 Minuten vor Schließung des Veranstaltungsortes. Die Aufenthaltsdauer für den festgelegten Eintrittspreis beginnt mit der Markierung des Chips auf dem Scanner am Eingangsdrehkreuz und endet mit der Markierung des Chips auf dem Scanner am Ausgangsdrehkreuz. Auf die Aufenthaltszeit wird ein 15-minütiger Wechselbonus aufgeschlagen (bei Abonnenten wird nach 45 Minuten Aufenthalt der Abzug für 15 Minuten gestoppt).
  5. Bei Überschreitung des Zeitlimits oder des im Voraus bezahlten Eintrittspreises ist der Besucher verpflichtet, die zusätzliche Gebühr gemäß der gültigen Preisliste zu entrichten.
  6. Besucher, die einen ermäßigten Eintritt beantragen, müssen einen gültigen Ausweis vorlegen. Studenten müssen einen gültigen Studiennachweis vorlegen.
  7. Für Kinder unter 3 Jahren müssen die Erziehungsberechtigten an der Kasse eine Versicherungskarte oder einen anderen Altersnachweis (Reisepass usw.) vorlegen.
  8. Mit der Zahlung des Eintrittspreises verpflichtet sich der Besucher, die Besucherordnung einzuhalten, die Besuchszeiten zu beachten und den Anweisungen der Bademeister und des ausgewiesenen Servicepersonals Folge zu leisten.
  9. Der Kassierer hat das Recht, einen großen, beschädigten oder anderweitig verstümmelten Geldschein zurückzuweisen.
  10. Kinder zwischen 1 und 10 Jahren dürfen die Anlage nur in Begleitung und unter ständiger Aufsicht einer Person über 18 Jahren betreten, die verpflichtet ist, das Kind entsprechend seinem Entwicklungsstand und seinen Schwimmfähigkeiten zu beaufsichtigen und die Handlungen des Kindes zu steuern. Die Aufsichtsperson ist für das Kind während des gesamten Aufenthalts verantwortlich. Ein Kind unter 10 Jahren, das nicht schwimmen kann, muss mit einer Schwimmhilfe (Schwimmring, Schwimmhandschuhe, Schwimmweste oder Schwimmgürtel) so ausgestattet werden, dass die Gesundheit und Sicherheit des Kindes gewährleistet ist.
  11. Ein Kind, das älter als 7 Jahre ist (ausgenommen Kinder mit einer ZTP- oder ZTP/P-Karte), muss sich in der seinem Geschlecht entsprechenden Umkleidekabine umziehen.
  12. Ein Kind, das Nichtschwimmer ist, darf Becken mit einer Tiefe von mehr als 160 cm nicht betreten. Das Betreten der Nichtschwimmer- und Schwimmerbecken, einschließlich der Attraktionen, erfolgt auf eigene Gefahr.
  13. Besucher sind verpflichtet, Warn-, Gebots-, Verbots- und Hinweisschilder (Sprungverbot etc. und Sicherheitshinweise für einzelne Attraktionen - z.B. Wasserrutschen, Wild River) zu beachten.
  14. Personen mit eingeschränkter Mobilität oder Orientierung ohne Hilfe (ZTP/P) dürfen das Gelände nur unter ständiger Aufsicht einer erwachsenen Begleitperson betreten.
  15. Das Betreten des Wasserbereichs mit spitzen oder zerbrechlichen Gegenständen sowie mit Gegenständen, die sich vom Körper oder der Badekleidung lösen können, insbesondere Haarteile, Klammern, Metallschmuck usw., ist nicht gestattet.
  16. Der Bereich oder ein Teil davon kann zu bestimmten Zeiten für Schulen, soziale und sportliche Organisationen reserviert sein. Während dieser Zeit ist das öffentliche Baden in dem reservierten Bereich verboten. Zeit und Ort der Reservierung werden an der Kasse und auf der Website bekannt gegeben.
  17. Wenn die Kapazität des Bereichs erreicht ist, werden keine weiteren Besucher zugelassen, bis die Kapazität freigegeben ist.
  18. Personen, die an Haar-, Haut- oder anderen übertragbaren Krankheiten leiden, Personen mit Nebel, Personen, die offensichtlich unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen süchtig machenden oder halluzinogenen Substanzen stehen, sowie Personen mit erhöhter Temperatur haben keinen Zutritt zum Gelände. Der Kassierer hat das Recht, Personen, die offensichtlich unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stehen, den Zutritt zu den Räumlichkeiten zu verweigern.
  19. Haustiere, Personen, die die öffentliche Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit stören, Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stehen, und Kinder unter einem Jahr (außer beim organisierten Schwimmen von Kleinkindern oder anderen organisierten Aktivitäten) dürfen das Gelände nicht betreten.
  20. Besucher müssen ihre Rückgabe und den Kassenbon sofort an der Kasse überprüfen. Spätere Reklamationen werden nicht berücksichtigt.
  21. Der Kassierer hat das Recht, die Chipuhr des Abonnenten einzubehalten, wenn sie einen negativen Wert aufweist, bis der Abonnent die entstandene Schuld begleicht. Der Abonnent ist verpflichtet, die Schuld so schnell wie möglich zu begleichen.

Verbotene Aktivitäten auf dem Gelände des Wellnesszentrums Bruntál

Auf dem Gelände des Wellness-Zentrums sind folgende Aktivitäten verboten:

  1. Rauchen von Tabakwaren, elektronischen Zigaretten, IQOS ist in allen Bereichen des Wellnesszentrums Bruntál verboten. Das Rauchen von Tabakerzeugnissen ist nur in den dafür reservierten und gekennzeichneten Außenbereichen erlaubt.
  2. Rasieren und Schneiden von Nägeln und Haaren ist verboten.
  3. Verbot von Pediküre, Maniküre und der Benutzung von Massagegeräten.
  4. Verbot der Verwendung von Kaugummi.
  5. Verbot des Verzehrs von Speisen und Getränken auf dem gesamten Gelände außerhalb der Restaurants, Bars und Liegewiesen. Es sind nur alkoholfreie Getränke in fest verschlossenen Behältern erlaubt.
  6. Alkoholische Getränke sind im gesamten Wellnessbereich - außer im Restaurantbereich im Erdgeschoss - verboten.
  7. In die Bereiche der Schwimmhalle dürfen keine Gegenstände mitgebracht werden, die nichts mit dem Schwimmen zu tun haben. Die Besucher dürfen den Bereich in keiner Weise beschädigen oder verunreinigen.
  8. Es ist verboten, von der Seite in die Becken zu springen, außer in den dafür vorgesehenen Bereichen.
  9. Nicht ohne Grund um Hilfe rufen.
  10. Verbot der Verschmutzung des Wassers und anderer Bereiche durch Spucken, Abfälle usw.
  11. Verbot der unbefugten Benutzung von Rettungsgeräten und Erste-Hilfe-Materialien.
  12. Verbot des Betretens von Bereichen, die nur dem Personal vorbehalten sind, oder von Bereichen, die nur dem anderen Geschlecht vorbehalten sind, ohne Begleitung des Personals.
  13. Verbot des Mitbringens von Glas und scharfen Gegenständen oder anderen Gegenständen, die die Sicherheit der Besucher gefährden, auf das Gelände.
  14. Verbot, den Bereich der Schwimmhalle bekleidet zu betreten (Kleidung für Lehrkräfte, Personal des Wellnesscenters ist erlaubt).
  15. Verbot des Springens in den Wildfluss von jeder Seite (Innen, Außen, Plattformen).
  16. Verbot des Springens aus Whirlpools in das Freizeitbecken.
  17. Nicht am Ausstiegshandlauf im Wildfluss verweilen.
  18. Verbot, einen Ball zu werfen, eine andere Person ins Becken zu stoßen, eine andere Person körperlich anzugreifen, zu rennen, mit Anlauf ins Wasser zu springen oder irgendeine Belästigung zu begehen, die den Frieden durch Lärm oder Gefährdung der Sicherheit stören könnte.
  19. Keine Verwendung von aufblasbaren Schwimmhilfen oder anderen sperrigen, übergroßen Schwimmhilfen (außer bei geplanten Veranstaltungen im Wellness Center).
  20. Kein Schwimmen in Unterwäsche, Shorts mit Taschen und Metallzubehör, Bermudas.
  21. Verbot des willkürlichen Verstellens von Einrichtungen, Möbeln und Manipulationen an betrieblichen und technischen Anlagen.

Bedienungshinweise für Besucher des Wellnesszentrums Bruntál

  1. Vor dem Betreten der Umkleideräume sind die Besucher verpflichtet, sich in dem dafür vorgesehenen Bereich zu entkleiden.
  2. Besucher sollten ihre Sachen in den Spind legen (der Spind ist mit einem Chip verschlossen). Den Besuchern stehen Schließfächer zur Verfügung, in denen sie ihre Kleidung aufbewahren können und die sie mit einem Chip ordnungsgemäß abschließen müssen. Eine Anleitung zur Bedienung der Schließfächer ist an den Schließfächern angebracht. Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die durch Besucher entstehen, die ihre Spinde nicht abschließen.
  3. Der Zutritt zum Schwimmbad ist nur in Badekleidung, kurzen Badeshorts, die nur zum Schwimmen oder Baden bestimmt sind, ohne Taschen, Reißverschlüsse oder andere metallische Elemente, oder in Badekleidung aus dehnbarem und eng anliegendem Material gestattet.
  4. Kinder im Alter von 1 bis 2 Jahren müssen das Schwimmbad in Schwimmwindeln und speziellen Badeanzügen betreten, die zum Schwimmen bestimmt sind. Wird die vorgeschriebene Kleidung für Kinder unter 2 Jahren nicht eingehalten, kann der Betreiber bei Verschmutzung des Beckens von den Eltern des Kindes Schadensersatz verlangen. Kinder zwischen 2 und 3 Jahren müssen beim Schwimmen Badeanzüge mit einem engen Gummiband um die Beine tragen.
  5. In der Schwimmhalle dürfen sich nur Personen aufhalten, die sauber und ordentlich geduscht sind.
  6. Wenn man sich in der Schwimmhalle aufhält, muss man den Anweisungen des Personals Folge leisten.
  7. Kinder zwischen 3 und 10 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen und unter Aufsicht eines Erwachsenen in den Wild River.
  8. Beachten Sie die Sicherheitsregeln beim Rutschen (siehe Infotafel an der Rutsche).
  9. Der Zugang zum Außenbereich des Wildflusses ist nur über den "Kanal" möglich! Im Falle eines Unwetters ist der Bademeister befugt, den Wild River für die Öffentlichkeit zu schließen.
  10. Die Nutzung der Einrichtungen und Attraktionen erfolgt auf eigene Gefahr. Bei der Benutzung der Einrichtungen und Attraktionen müssen die Besucher die entsprechenden Gebrauchsanweisungen befolgen und die Anweisungen und Warnungen des Aufsichtspersonals respektieren.
  11. Der Einsatz von Spaßobjekten (Bälle, verschiedene Schwimmhilfen), Flossen, Schwimmbrillen in den einzelnen Becken wird vom zuständigen Aufsichtspersonal entsprechend der aktuellen Besucherzahl entschieden.
  12. Die Besucher haben im eigenen Interesse auf den nassen Flächen Vorsicht walten zu lassen und möglichen Unfällen vorzubeugen, da der Betreiber nicht für Schäden haftet, die durch Unaufmerksamkeit, Disziplinlosigkeit und Nichtbeachtung der Besucherordnung entstehen.
  13. Der Besucher ist verpflichtet, die Räumlichkeiten der Schwimmhalle spätestens 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeit zu verlassen. Das Dampfbad wird 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeit geschlossen.
  14. Bei Verlassen der Räumlichkeiten ist der Besucher verpflichtet, alle entliehenen Gegenstände abzugeben.
  15. Der Betreiber behält sich das Recht vor, die Nutzung einzuschränken oder einen Teil des Wellness-Centers wegen notwendiger Wartungsarbeiten oder aus objektiven Gründen (schlechte Witterungsbedingungen, volle Auslastung, Notfallsituation usw.) zu schließen, ohne den Eintrittspreis zu erstatten.
  16. Der Besucher ist verpflichtet, alle im Wellnesscenter gefundenen Gegenstände dem zuständigen Mitarbeiter (Bademeister, Garderobiere, Kassierer) zu übergeben. Alle Wertgegenstände und Kleinteile werden 30 Kalendertage lang aufbewahrt und können an der Kasse des Wellnesscenters abgeholt werden. Handtücher, Badeanzüge und andere Kleidungsstücke können aus hygienischen Gründen nicht länger als eine Woche ab dem Funddatum aufbewahrt werden.

Verletzungen und Schäden - Haftung

  1. Jeder Besucher haftet für die ihm zugefügten Verluste und Schäden.
  2. Der Betreiber haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen der Besucher.
  3. Zur Aufbewahrung von Geld und Wertgegenständen (Laptops, Handys, Uhren, wertvoller Schmuck etc.) stehen den Besuchern an den Kassen Schließfächer zur Verfügung. Der Betreiber haftet nicht für Wertgegenstände, die außerhalb dieser Schließfächer zurückgelassen werden. Die Schließfächer sind nicht der übliche Ort für die Aufbewahrung von Wertgegenständen.
  4. Gegenstände, die auf dem Gelände gefunden werden, müssen beim Bademeister oder an der Kasse abgegeben werden.
  5. Bei Verlust von persönlichen Gegenständen ist sofort der Kassierer zu benachrichtigen, der ein Protokoll anfertigt und gegebenenfalls die Polizei ruft.
  6. Der Bademeister ist dafür verantwortlich, in der Schwimmhalle Erste Hilfe zu leisten und gegebenenfalls ärztliche Hilfe zu rufen. Die Verletzung wird in das Unfallbuch eingetragen.
  7. Intoxikierte Personen dürfen sich nicht in den Becken, Attraktionen und der Sauna aufhalten. Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die durch die Trunkenheit eines Besuchers im Wellnessbereich entstehen.
  8. Verletzungen und Schäden müssen am Tag des Schadenseintritts gemeldet werden, vorzugsweise vor Ablauf der Gültigkeit der gekauften Eintrittskarte, damit die Umstände, unter denen der Schaden entstanden ist, rechtzeitig und richtig ermittelt und untersucht werden können. Der Besucher des Wellness-Centers verpflichtet sich, dem Betreiber die erforderliche Mitwirkung zu gewähren, um alle relevanten Tatsachen festzustellen, die zur Beurteilung der Haftung für den entstandenen Schaden erforderlich sind. Der Betreiber haftet nicht für die ordnungsgemäße Feststellung der maßgeblichen Tatsachen, wenn der Personenschaden nicht gemäß dem vorstehenden Satz angezeigt wurde oder der Besucher seiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen ist.
  9. Der Besucher nimmt zur Kenntnis, dass der Betreiber nicht verpflichtet ist, verspätete Meldungen über eingetretene Verletzungen und Schäden entgegenzunehmen und die erforderlichen Ermittlungen zur Aufklärung des Schadens durchzuführen.
  10. Der Betreiber haftet nicht für Verletzungen und Unfälle, die der Besucher auf dem Gelände durch eigene Unachtsamkeit oder Nichtbeachtung dieser Ordnung verursacht.

Sicherheitshinweise für die Benutzung der Kinderrutsche

  1. Die Wasserrutsche ist für die Benutzung durch Kinder unter 8 Jahren in Begleitung und unter ständiger Aufsicht einer Person über 18 Jahren bestimmt.
  2. Die Wasserrutsche darf nur benutzt werden, wenn die Rutsche in Betrieb ist und der Trog mit Wasser besprüht wird.
  3. Die Wasserrutsche darf nur einzeln betreten werden.
  4. Die Wasserrutsche darf nur im Sitzen mit den Füßen und Händen nach vorne befahren werden.
  5. Es ist verboten, liegend, kniend, stehend oder auf dem Kopf stehend zu fahren.
  6. Nur 1 Person darf auf der Rutsche fahren, die nächste Person darf fahren, wenn die gesamte Wasserrutsche frei ist.
  7. Bei der Benutzung der Kinderrutsche ist den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.

Abschließende Bestimmungen

Der Lageplan des Geländes ist an der Tafel am Eingang des Geländes angebracht. Das Gelände wird mit Ausnahme der Toiletten, Duschen und Umkleideräume durch ein Sicherheitskamerasystem überwacht.

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Ein Besucher, der sich trotz Ermahnung durch das Personal des Wellness-Centers nicht an die Bestimmungen dieser Ordnung hält oder den Anweisungen des verantwortlichen Personals nicht Folge leistet, wird ohne Rückerstattung des Eintrittsgeldes des Geländes verwiesen. Falls erforderlich, wird der zuständige Mitarbeiter die Stadtpolizei oder die tschechische Polizei einschalten.

Aktualisierung:

In Bruntál am 26.6.2025

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      Ing. Václav Frgal, Geschäftsführender Direktor