Wellness centrum Bruntál
heute ist es

Besucherordnung

  Die Besucherregeln bestimmen die Bedingungen für einen sicheren und hygienisch sicheren Betrieb in allen Bereichen des Wellnesscenters. Jeder Besucher ist verpflichtet, mit diesen Besucherregeln die Einfahrt in die Räumlichkeiten kennen zu lernen und seine Bestimmungen einzuhalten.

Die Besucherordnung kann bei Bedarf geändert oder ergänzt werden. Der aktuelle Text wird immer darunter liegen. 

  

BESUCHERORDNUNG DES WELLNESSZENTRUMS BRUNTÁL

  1. Die Betriebszeiten des Wellnesszentrums befinden sich an der Informationstafel beim Haupteingang ins Areal.
  2. Der Besucher ist verpflichtet, bei der Ankunft das Eintrittsgeld zu zahlen und einen Digitalchip (Uhr) zu übernehmen, dieser berechtigt ihn zum Betreten des Areals. Er ist für den Chip verantwortlich, sein Verlust wird mit einer Geldstrafe in der Höhe von CZK 300,- geahndet.
  3. Der Verkauf von Tickets beginnt mit der Eröffnung der Räumlichkeiten und endet eine Stunde vor Schließung. Die Verweilzeit am angegebenen Eingang beginnt mit dem Chip am Sensor am Eingangsdrehkreuz und endet mit dem Chip am Sensor am Ausgangsdrehkreuz. Eine 15-minütige Umstellung wird zur Zeit Ihres Aufenthaltes hinzugefügt. Für Abonnenten nach 45 Minuten wird der Betrag für 15 Minuten gezählt.
  4. Bei einer Überschreitung des Zeitlimits oder des angezahlten Eintrittsgeldes ist der Besucher verpflichtet, eine Nachzahlung gemäß der gültigen Preisliste zu leisten.
  5. Verlangt der Besucher einen ermäßigten Eintritt, ist er verpflichtet, sich mit einem gültigen Identitätsausweis auszuweisen.
  6. Mit der Bezahlung des Eintrittsgeldes verpflichtet sich der Besucher, die Besucherordnung sowie die Öffnungszeiten einzuhalten und die Anweisungen der Mitarbeiter des Wellnesszentrums zu befolgen.
  7. Kinder von 1 bis 3 Jahren sind berechtigt, das Areal nur in Begleitung und unter ständiger Kontrolle einer Person über 18 Jahren zu betreten. Diese ist verpflichtet, das Kind entsprechend seiner Entwicklung zu beabsichtigen und das Verhalten des Kindes zu steuern. Die Begleitung haftet für das Kind während des gesamten Aufenthalts.
  8. Kinder von 3 bis 10 Jahren sind berechtigt, das Areal nur in Begleitung und unter ständiger Kontrolle einer Person über 18 Jahren zu betreten. Diese ist verpflichtet, das Kind entsprechend seiner Entwicklung und seinen Schwimmfähigkeiten zu beabsichtigen und das Verhalten des Kindes zu steuern. Die Begleitung haftet für das Kind während des gesamten Aufenthalts. Ein Kind unter 10 Jahren, das nicht schwimmen kann, ist mit einem Schwimmhilfsmittel (Schwimmreifen, Schwimmflügel, Schwimmweste oder –Gürtel) so auszustatten, dass seine Gesundheit und Sicherheit gewährleistet werden.
  9. Ein Kind – Nichtschwimmer darf die Becken mit einer Tiefe von mehr als 160 cm nicht betreten. Das Betreten der Schwimm- und Nichtschwimmbecken einschließlich Attraktionen erfolgt auf eigene Gefahr.
  10. Die Besucher sind verpflichtet, die Warn-, Anweisungs-, Verbots- und Informationstafeln zu beachten (Springverbot u. ä. sowie Sicherheitshinweise für einzelne Attraktionen – z.B. Rutschen, Wildwasserfluss).
  11. Behinderte und schwer behinderte Personen mit Ausweis sind wegen der Sicherstellung ihrer Sicherheit und ihres Gesundheitsschutzes berechtigt, das Areal nur unter ständiger Aufsicht einer erwachsenen Begleitungsperson zu betreten.
  12. Es ist verboten, den Wasserbereich mit scharfen oder kaputten Gegenständen zu betreten, ferner mit Gegenständen, die sich vom Körper oder von der Badebekleidung lösen können, insbesondere Haarteile, Spangen, Metallschmuck u. ä.
  13. Das Areal oder sein Bereich kann zu gewissen Uhrzeiten für Schulen, Gesellschafts- oder Sportorganisationen vorbehalten werden. Während dieser Zeiten ist das Baden innerhalb des vorbehaltenen Bereichs für die Öffentlichkeit verboten. Die Zeit und der Ort der Vorbehaltung werden an der Kasse sowie auf den Internetseiten bekanntgegeben.
  14. Bei Erreichung der Kapazität des Areals wird der Eintritt weiteren Besuchern solange nicht erlaubt, bis die Kapazität wieder frei wird.
  15. Personen mit Haar-, Haut- oder anderen Infektionskrankheiten, verlauste Personen, Personen, die offenbar unter dem Einfluss von Alkohol und anderen Sucht- oder halluzinogenen Stoffen stehen, ist das Betreten des Areals nicht erlaubt. Personen mit Hauterkrankung, die nicht übertragbar ist, wird das Betreten des Areals nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung, dass die Krankheit nicht anstecken ist, erlaubt.
  16. Eintrittsverbot besteht für Tiere, Personen, die die öffentliche Ordnung stören und die Sicherheit und Sauberkeit beeinträchtigen, für Personen unter dem Einfluss von Alkohol und anderen Suchtstoffen und für Kinder bis zum 1. Lebensjahr (ausgenommen organisierte Schwimmkurse für Säuglinge, ggf. andere organisierte Aktivitäten).

 

Verbotene Tätigkeiten in den Räumlichkeiten des Wellnesszentrums Bruntál

In den Räumlichkeiten des Wellnesszentrums sind folgende Tätigkeiten verboten:

  • Rauchen in sämtlichen Bereichen des Wellnesszentrums Bruntál. Das Rauchen ist lediglich an den dafür vorbehaltenen und bezeichneten Außenstellen zulässig.
  • Rasieren und Schneiden von Nägeln und Haaren
  • Verwendung von Kaugummis.
  • Verzehr von Speisen und Getränken im gesamten Objekt außer den Restauranträumen, Bars und Außenbereichen zum Sonnenbaden.
  • Mitbringen von Gegenständen, bei denen kein Zusammenhang mit Baden besteht. Der Besucher darf das Areal auf keine Art und Weise beschädigen oder verunreinigen.
  • Gegenseitiges Eintauchen, Stoßen und Werfen von anderen Personen ins Wasser.
  • Laufen und Springen im gesamten Areal (ausgenommen die Seite mit den Sprungblöcken). Hilfeschreie ohne Ursache.
  • Verunreinigung des Wassers und anderer Räumlichkeiten durch Spucken, Wegwerfen von Abfällen u. ä.
  • Unberechtigte Verwendung von Rettungsanlagen und Erste-Hilfe-Mitteln.
  • Betreten von Räumen, die lediglich fürs Personal bestimmt sind, und Betreten von Räumen für das andere Geschlecht ohne Personalbegleitung.
  • Mitbringen von Glas und scharfen Gegenständen oder anderen Gegenständen, die die Sicherheit der Besucher beeinträchtigen könnten.
  • Betreten des Schwimmbeckenbereichs in Straßenkleidung (zulässig ist Bekleidung für Trainer und Mitarbeiter des Wellnesszentrums).
  • Springen in den Wildwasserfluss von jeglicher Seite (Innen- und Außenbereiche, Plattformen).
  • Verweilen am Ausgangsgriff im Wildwasserfluss.

Betriebsanweisungen für Besucher des Wellnesszentrums Bruntál

  1. Der Besucher ist verpflichtet, vor dem Betreten der Umkleiden seine Schuhe in dem dafür vorbehaltenen Bereich auszuziehen.
  2. Der Besucher legt seine Sachen im Spind ab (der Spind wird mithilfe des Chips abgeschlossen).
  3. Das Schwimmbecken darf lediglich in Badebekleidung betreten werden. Bei der Badebekleidung handelt es sich um ein lediglich zum Schwimmen oder Baden bestimmtes Kleidungsstück, ohne Taschen, Reisverschlüsse und andere Metallelemente.
  4. Kinder von 1 bis 3 Jahren dürfen das Becken lediglich in Badehose mit anliegendem Gummi und mit einer Badewindel oder in spezieller Kinderbadehose betreten. Wird bei Kindern bis zum 3. Lebensjahr die vorgeschriebene Badebekleidung nicht eingehalten, ist der Betreiber berechtigt, bei einer Verunreinigung des Beckens einen Ersatz des entstandenen Schadens von den Eltern des Kindes zu fordern.
  5. Lediglich saubere und richtig geduschte Personen dürfen den Schwimmbeckenbereich betreten.
  6. Bei dem Aufenthalt in der Schwimmbeckenhalle sind die Anweisungen des Personals zu befolgen.
  7. Kinder von 3 bis 10 Jahren dürfen den Wildwasserfluss lediglich in Begleitung und unter Kontrolle eines Erwachsenen betreten.
  8. Beim Rutschen sind die Sicherheitsgrundsätze (siehe Informationstafel an der Rutsche) einzuhalten.
  9. Das Betreten des Außenbereichs des Wildwasserflusses ist lediglich durch den „Schwimmkanal“ zulässig!
  10. Die Verwendung von Anlagen und Attraktionen erfolgt auf eigene Gefahr. Bei der Verwendung von Anlagen und Attraktionen sind die Besucher verpflichtet, die einschlägigen Verwendungsinformationen einzuhalten und Anweisungen und Hinweise des Aufsichtspersonals zu beachten.
  11. Über die Verwendung von Spielgegenständen (Bälle, diverse Schwimmhilfsmittel), Schwimmflossen, Brillen in den einzelnen Schwimmbecken entscheidet das verantwortliche Personal nach der aktuellen Besucherzahl.
  12. Die Besucher sind verpflichtet, sich im eigenen Interesse auf den nassen Flächen vorsichtig zu bewegen und somit allfällige Unfälle vorzubeugen, da der Betreiber keine Verantwortung für Schäden durch Unaufmerksamkeit, Mangel an Disziplin und Nichteinhaltung der Besucherordnung übernimmt.
  13. Der Besucher ist verpflichtet, die Schwimmbeckenräume spätestens 15 Minuten vor dem Badeschluss zu verlassen. Der Betrieb des Dampfbads endet 30 Minuten vor dem Ende der Betriebszeit.
  14. Der Besucher ist verpflichtet, beim Verlassen des Areals sämtliche ausgeliehenen Sachen zurückzugeben.

Unfälle und Schäden – Haftung

  1. Jeder Besucher ist verpflichtet, die durch ihn verursachten Verluste und Schäden zu ersetzen.
  2. Der Betreiber haftet nicht für Verlust oder Beschädigung der Besuchersachen.
  3. Für die Aufbewahrung von Bargeld und Wertgegenständen stehen den Besuchern abschließbare Boxen an der Kasse zur Verfügung. Der Betreiber haftet nicht für Sachen, die außerhalb dieser Boxen abgelegt werden.
  4. Im Areal gefundene Gegenstände sind durch den Finder beim Bademeister oder an der Kasse abzugeben.
  5. Bei einem Verlust von persönlichen Sachen ist die Kassiererin unverzüglich zu informieren, diese nimmt ein Protokoll auf und ruft bei Bedarf die Polizei.
  6. Die Sicherstellung der Erste-Hilfe-Leistungen im Schwimmbereich und die allfällige Zuziehung ärztlicher Hilfe unterliegen dem Bademeister. Ein Unfall wird ins Unfalltagebuch eingetragen.
  7. Angetrunkenen Personen ist das Betreten des Schwimmbereichs, der Attraktionen sowie des Dampfbads verboten. Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die ein Besucher im Areal des Wellnesszentrums aufgrund seiner Angetrunkenheit erleidet.
  8. Unfälle und entstandene Schäden sind an dem Tag ihrer Entstehung zu melden, und zwar möglichst bis Ende der Gültigkeit der gekauften Eintrittskarte, damit die Umstände der Entstehung des Gesundheitsschadens ordnungsgemäß und rechtzeitig ermittelt und überprüft werden können. Der Besucher des Wellnesszentrums verpflichtet sich, gegenüber dem Betreiber das zur Ermittlung sämtlicher maßgeblichen Umstände zwecks Beurteilung der Verantwortung für den verursachten Schaden erforderliche Mitwirken zu leisten. Der Betreiber haftet nicht für die ordnungsgemäße Ermittlung der maßgeblichen Umstände, falls der Gesundheitsschaden nicht im Einklang mit dem letzten Satz gemeldet oder vom Besucher seine Pflicht zur Leistung des erforderlichen Mitwirkens nicht erfüllt wurde.
  9. Der Besucher nimmt zur Kenntnis, dass der Betreiber nicht verpflichtet ist, spät gemeldete Unfälle und entstandene Schäden entgegen zu nehmen und die erforderlichen Ermittlungen zur Klärung der Schadensentstehung vorzunehmen.
  10. Der Betreiber haftet nicht für Verletzungen und Unfälle, die sich der Besucher des Areals durch eigene Unvorsichtigkeit oder Nichteinhaltung dieser Ordnung zufügt.

Abschließende Bestimmungen

Das Schema des Areals ist auf dem Aushang am Arealeingang dargestellt. Das Areal wird durch ein Sicherheitskamerasystem, ausgenommen WC, Duschen und Umkleiden, überwacht. Besucher, die trotz Ermahnung seitens der Mitarbeit des Wellnesszentrums die Bestimmungen dieser Ordnung nicht einhalten oder die Anweisungen der Verantwortlichen nicht befolgen, werden ohne Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises des Areals verwiesen. In erforderlichen Fällen kann der verantwortliche Mitarbeiter die Stadtpolizei oder die Polizei der Tschechischen Republik um Hilfe bitten.